Aufnahmeantrag Minderjährige (unter 18 Jahren)
Die Mitgliedschaft und Beitragspflicht beginnen mit der vorläufigen Aufnahme, die dem Antragsteller schriftlich bestätigt wird. Sie dauert mindestens 1 Jahr und kann beiderseits nur schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Sofern in dieser Zeit nichts anderes bestimmt wurde, geht die vorläufige Mitgliedschaft nach 1 Jahr automatisch in eine unbefristete Mitgliedschaft über.
Aufnahmeantrag Minderjährige
Die Mitgliedsanträge für Minderjährige stehen diese Woche aus technischen Gründen leider nicht zur Verfügung.
Bitte probiert es nächste Woche nochmals.
Vielen Dank!