Aufnahmeantrag Minderjährige (unter 18 Jahren)
Die Mitgliedschaft und Beitragspflicht beginnen mit der vorläufigen Aufnahme, die dem Antragsteller schriftlich bestätigt wird. Sie dauert mindestens 1 Jahr und kann beiderseits nur schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Sofern in dieser Zeit nichts anderes bestimmt wurde, geht die vorläufige Mitgliedschaft nach 1 Jahr automatisch in eine unbefristete Mitgliedschaft über.