Aufnahmeantrag Minderjährige (unter 18 Jahren)

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Die Mitgliedschaft und Beitragspflicht beginnen mit der vorläufigen Aufnahme, die dem Antragsteller schriftlich bestätigt wird. Sie dauert mindestens 1 Jahr und kann beiderseits nur schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Sofern in dieser Zeit nichts anderes bestimmt wurde, geht die vorläufige Mitgliedschaft nach 1 Jahr automatisch in eine unbefristete Mitgliedschaft über.

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Aufnahmeantrag Minderjährige

Die Mitgliedsanträge für Minderjährige stehen diese Woche aus technischen Gründen leider nicht zur Verfügung.

Bitte probiert es nächste Woche nochmals.

Vielen Dank!