Aufnahmeantrag

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Die Mitgliedschaft und Beitragspflicht beginnen mit der vorläufigen Aufnahme, die dem Antragsteller schriftlich bestätigt wird. Sie dauert mindestens 1 Jahr und kann beiderseits nur schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Sofern in dieser Zeit nichts anderes bestimmt wurde, geht die vorläufige Mitgliedschaft nach 1 Jahr automatisch in eine unbefristete Mitgliedschaft über.

Eine ausführlichere Regelung der Beiträge findet sich in unserer Beitragsordnung. Satzung, Jugendordnung und Sicherheitsrichtlinie finden Sie unter dem Menüpunkt Dokumente.

Vorname Nachname
PLZ Wohnort
Strasse Hausnummer
Mehr zu Leistungsstufen unter https://breisacher-ruderverein.de/rudern/leistungsstufen/
SEPA-Lastschriftmandat für SEPA-Basis-Lastschriftverfahren - Wiederkehrende Zahlung. Der Jahres-Mitgliedsbeitrag wird jährlich im Monat März eingezogen. Bei unterjährigem Beitritt anteilmäßig mit 14 tägiger Vorankündigung. Zahlungsempfänger: Breisacher Ruderverein e.V. , 79206 Breisach , Gläubiger-Identifikationsnummer: DE34ZZZ00000208198, Mandatsreferenz-Nr. : wird separat mitgeteilt . Der Breisacher Ruderverein e.V. wird ermächtigt, den Mitgliedsbeitrag von meinem/unseren Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich/wir das Kreditinstitut an, die vom Breisacher Ruderverein e.V. auf meinem/unserem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen beginnend mit dem Belastungsdatum die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Die Bestätigung aller genannten Dokumente ist Voraussetzung für die Aufnahme in den Verein. Bitte jedes Dokument einzeln ankreuzen.
Die Bestätigung ist Voraussetzung für die Aufnahme in den Verein.
Die Bestätigung ist Voraussetzung für die Aufnahme in den Verein.