Aufnahmeantrag
Die Mitgliedschaft und Beitragspflicht beginnen mit der vorläufigen Aufnahme, die dem Antragsteller schriftlich bestätigt wird. Sie dauert mindestens 1 Jahr und kann beiderseits nur schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Sofern in dieser Zeit nichts anderes bestimmt wurde, geht die vorläufige Mitgliedschaft nach 1 Jahr automatisch in eine unbefristete Mitgliedschaft über.
Eine ausführlichere Regelung der Beiträge findet sich in unserer Beitragsordnung. Satzung, Jugendordnung und Sicherheitsrichtlinie finden Sie unter dem Menüpunkt Dokumente.
Die “Datenschutzrechtliche Unterrichtung” und die “Freiwillige Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Daten im Internet” sind Bestandteil des Antrags zur Mitgliedschaft.